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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma Batscheider Werkzeugmaschinen Langenau

Abweichende Bedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn evtl. Gegenbestätigungen mit abweichenden Bedingungen nicht noch einmal ausdrücklich widersprochen wird.

1.) Angebot:

Unsere Angebote sind stets in jeder Hinsicht freibleibend. Angebotsunterlagen wie Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Materialangaben, Probestücke und Farben sind für uns nicht verbindlich, soweit wir eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben. Evtl. Änderungen und Verbesserungen ohne vorherige Bekanntgabe behalten wir uns vor. Angebote verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme.

2.) Auftrag:

Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Für Umfang und Inhalt des Auftrags ist alleine unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Dies gilt auch für evtl. mündliche Nebenabreden, Änderungen und sonstige Vereinbarungen mit uns. Die Berichtigung von Irrtümern bei Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bleibt uns vorbehalten. Angegebene Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch nicht Verbindlich.

3.) Preis:

Alle Preise gelten - wenn nicht anders vereinbart – grundsätzlich ab Werk und sind freibleibend. Berechnet werden die jeweiligen Tagespreise zum Zeitpunkt der Lieferung. Ändern sich nach Geschäftsabschluss die Nebenkosten, so dürfen diese Erhöhungen gegebenenfalls rückwirkend dem Kauf preis zugeschlagen werden.
4.) Lieferung:

Die Ware ist mit Verlassen unseres Werkes geliefert. Der Besteller trägt die Versenderkosten. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers, auch wenn wir den Versand selbst durchführen und/oder die Frachtkosten tragen.

5.) Zahlung:

Wenn nicht abweichende Vereinbarungen getroffen werden ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto vorzunehmen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der Kosten eines Kontokorrent-Kredites berechnet. Der Besteller ist nicht berechtigt Zahlungen zurückzuhalten wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen oder die Aufrechnung zu erklären mit Ausnahme einer unbestrittenen rechtskräftig festgestellten Forderung.

6.) Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an unseren Lieferungen bis zur völligen Begleichung unserer sämtlichen Forderung vor. Bei laufender Rechnung gilt das Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Die vom Besteller etwa vorzunehmende Be- oder Verarbeitung von und gelieferter Ware erfolgt in unserem Auftrage, jedoch ohne Verbindlichkeit für uns. Wird der Besteller durch Verbindung oder Vermischung Eigentümer oder Miteigentümer der von uns gelieferten Ware, überträgt er uns schon jetzt sein Eigentum oder Eigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder neuen Gegenstand, den er für uns mit kaufmännischer Sorgfalt verwahrt.
Der Besteller darf die gelieferte Ware und die aus ihrer Vermischung oder Verbindung entstandenen Gegenstände nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind ausgeschlossen. Einwirkungen auf die Sache von dritter Seite, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich anzuzeigen.
Der Besteller tritt zur Sicherung unserer gesamten Forderungen seine gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die ihm wegen der von gelieferten bzw. nach Vorstehenden in unserem Miteigentum stehenden Waren gegen Dritte entstehen, mögen sie auf Veräußerung oder sonstigen Rechtsgründen beruhen, im vollen Umfang an uns ab. Der Besteller ist zur Einziehung solcher Forderung auf jederzeitigen Widerruf ermächtigt. Die Ermächtigung erlischt bei Zahlungseinstellung. Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Dritten die Abtretung an uns mitzuteilen und uns zu Geltendmachung unserer Rechte erforderliche Auskünfte und Unterlagen zu geben. Übersteigt der Wert der so abgetretenen Ansprüche unsere Forderung gegen den Besteller um mehr als 20%, sind wir auf sein Verlangen insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

7.)Retouren:

Rücknahme von Teilen die nicht wegen Material- oder Herstellungfehlern unbrauchbar sind, erfolgt nicht. Sollte trotzdem Rücknahme vereinbart werden, muss die Rücksendung franko vorgenommen werden.

8.) Beanstandungen:

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich der Menge und Qualität der gelieferten Waren können nur berücksichtigt werden, wenn uns diese innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Waren schriftlich bekannt gegeben werden. Bei berechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Entscheidung vor, ob Ersatz geliefert, oder Mangel auf unsere Kosten beseitigt, Minderung oder Wandlung gewährt wird.

9.) Haftung:

Unsere Haftung bestimmt sich ausschließlich nach den vorstehenden Bedingungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche auch Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Eechtsgrund _ sind ausgeschlossen.

10.) Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Langenau. Gerichtsstand Ulm, auch für Zahlung-, Scheck- und Wechselklagen. Die Gerichtstandsvereinbarung gilt auch für alle Ansprüche aufgrund einer Rückabwicklung des Vertrags und für das Mahnverfahren.

11.) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte im Ãœbrigen verbindlich. Unwirksame Punkte sind durch die entsprechende gesetzliche Regelung zu ersetzen.

BATSCHEIDER WERKZEUGMASCHINEN 89129 Langenau

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